Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie basiert darauf, dass unser Fühlen, Denken und Handeln nicht nur unserem bewussten Willen, sondern zum größten Teil unbewussten Einflüssen unterliegen. Deren Ursprünge gehen bis in die früheste Lebenszeit zurück. Bei Situationen, die wir mit unseren bisherigen Fähigkeiten nicht bewältigen können, ist professionelle Psychotherapie notwendig. Das Gelingen des Gesundungsprozesses ist von der Mitwirkung des Patienten abhängig.
Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie ist als wirksam anerkannt. Sie ist klar strukturiert, für viele Krankheitsbilder geeignet und wird in der ambulanten wie auch stationären Versorgung sehr häufig genutzt.
Ablauf einer tiefenpsychologisch fundierten Richtlinien-Psychotherapie
Eine psychotherapeutische Sprechstunde biete ich Ihnen nach telefonischer Vereinbarung in der Regel innerhalb einer Woche an.
Es folgt ein probatorisches Gespräch, welches dazu dient
- Ihr Anliegen und die Hintergründe Ihrer Symptomatik in Ruhe schildern zu können
- festzustellen, welches Therapieverfahren und welcher Therapierahmen für Sie geeignet ist: Psychoanalyse, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie oder Verhaltenstherapie, stationäre, teilstationäre oder ambulante Psychotherapie
- zu klären, ob die Rahmenbedingungen für eine gemeinsame Arbeit gegeben sind für den Fall, dass mein Therapieangebot für Sie das Richtige ist
Als Herz- und Kernstück zur Diagnostik und Heilung dient dabei der „Innere Dialog nach SELLE“, dessen Struktur klar gegliedert ist und dessen Inhalt individueller nicht sein kann.
Jede Sitzung dauert 50 Minuten. Wie viele Sitzungen insgesamt benötigt werden, hängt von individuellen Faktoren ab und schwankt in der Regel zwischen 24 Sitzungen (2x12 Sitzungen) als Kurzzeittherapie und 60 Sitzungen als Langzeittherapie.
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten, wenn die Therapien im Rahmen der Richtlinien durchgeführt werden. Private Krankenkassen und Beihilfestellen haben u.U. andere Kontingente und übernehmen oft erst nach entsprechender Antragstellung die Leistungen. Dies gilt es vor einer Therapie abzuklären.